Beratungsaufgaben gehören zum Selbstverständnis der Kirchlichen Sozialstation.
Das Beratungsverständnis setzt am individuellen Hilfebedarf und deren Ressourcen des Einzelnen an.
Beratungen werden in verschiedenen Formen angeboten z.B. durch Informations – und Beratungsbesuche , durch Schulungen in der Häuslichkeit, , Gesprächskreis für pflegende Angehörige und Informationsabende.
Die Pflegedienstleiterin und deren Stellvertretung beraten die Patienten und ihre Angehörigen kostenlos bei einem Hausbesuch oder im Büro und ermitteln den Pflegebedarf und erstellen einen Kostenvoranschlag.
Sie bieten individuelle Unterstützung und Entscheidungshilfen bei komplexen Problemsituationen und vermitteln , organisieren und koordinieren die notwendigen Hilfen.
Sie beraten bei der Wohnraumanpassung, bei der Finanzierung und Klärung der Kostenübernahme der Pflegekasse , Krankenkasse oder Sozialamt.
Sie unterstützen beim Ausfüllen von erforderlichen Anträgen der Pflege – oder Krankenkasse und sonstigen Behörden.
Die präventive Beratung hat das Ziel , selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung im Alter , bei Krankheit und bereits vor bzw. bei Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen und zu unterstützen und vorhandene Ressourcen zu erhalten und zu stärken.
Beratung erfolgt bereits vor Entlassung der Angehörigen aus dem Krankenhaus oder Reha- Klinik in Zusammenarbeit mit der Pflegeüberleitung und des behandelnden Arztes.
Bei Pflegegeldempfängern werden Pflegeberatungsbesuche nach § 37 Abs.3 SGB XI durchgeführt , welche halbjährig bzw. vierteljährig bei den Pflegekassen nachgewiesen werden müssen.
Hier werden gezielt Probleme in der häuslichen Pflege besprochen und Hilfestellungen angeboten. Solche Gespräche sind eine wertvolle Hilfe und oft der erste Schritt zur Entlastung der Pflegenden .Der regelmäßige Beratungsbesuch wird von einer qualifizierten Pflegefachkraft bzw. bei pflegebedürftigen Kindern durch ex. Kinderkrankenschwestern
durchgeführt. |