Beratung
Pflegegeldbezieher sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 können einen solchen Beratungsbesuch einmal halbjährlich in Anspruch nehmen.
Ziel der Beratung
Im Vordergrund steht die pflegefachliche Beratung der Pflegeperson, wo es beispielsweise um die Beschaffung von weiteren Pflegehilfsmittel geht, wie mit schwierigen Alltagssituationen besser umgegangen werden kann, welche Strategien und Verhaltensweisen körperliche und psychische Belastungen reduzieren oder wie Risiken für Zusatzkomplikationen des Pflegebedürftigen (z. B. Wundliegen, Mangelernährung, Sturzrisiko ) minimiert werden.
Kosten
Die Kostenübernhame erfolgt über die zuständige Pflegekasse, bei privatversicherten über deren Versicherungsunternehmen.
Sehr gerne führen wir bei Ihnen einen solchen Beratungsbesuch durch. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.