Leistungen der Pflegeversicherung
Ab 01.01.2025
Wenn Angehörige oder andere Personen die pflegerischen Leistungen übernehmen, erhalten Sie ein Pflegegeld, welches auch mit der Häuslichen Pflegehilfe kombinierbar ist.
- Pflegegrad 1: 0 €
- Pflegegrad 2: 347 €
- Pflegegrad 3: 599 €
- Pflegegrad 4: 800 €
- Pflegegrad 5: 990 €
Die Häusliche Pflegehilfe umfasst die Unterstützung durch einen Pflegedienst, der bei körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung mitwirkt.
- Pflegegrad 1: 0 €
- Pflegegrad 2: 796 €
- Pflegegrad 3: 1497 €
- Pflegegrad 4: 1859 €
- Pflegegrad 5: 2299 €
Entlastungsleistungen stellen Kostenerstattungen für Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages-oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, der häuslichen Pflegehilfe (nur bei Grad1) und Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. stundenweise Betreuung) entstehen.
- Pflegegrad 1 bis 5: 131 €/ Monat (zweckgebunden)
Die Tagespflege ermöglicht tagsüber eine zeitweise Betreuung in einer Pflege- und Betreuungseinrichtung. Ohne Anrechnung auf die Geldleistungen und/oder Häusliche Pflegehilfe erhält der Versicherte je nach Pflegegrad folgende finanzielle Leistungen:
- Pflegegrad 2: 721 €
- Pflegegrad 3: 1357 €
- Pflegegrad 4: 1685 €
- Pflegegrad 5: 2085 €
Die Verhinderungspflege kann bei Verhinderung oder Krankheit der Pflegeperson für die Beschaffung einer Erstzpflege (z.B. Pflegedienst, Angehörige) genutzt werden.
- Pflegegrad 2 bis 5: 1685€ jährlich
- Anspruchsberechtigt wenn Vorpflegezeit von mindestens 6 Monate erfolgt. Die Vorpflegezeit ist auch dann erfüllt, wenn der Pflegebedürftige bereits ein halbes Jahr zuvor in Pflegerad 1 eingestuft war
- Der Leistungsbetrag von 1685 € kann um bis zu 843 €, aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege, erhöht werden
Pflegebedürftige Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr mit Pflegegrad 4 und 5 erhalten eine Anspruchserweiterung von 6 auf 8 Wochen. Außerdem können alle nicht genutzten Beträge der Kurzzeitpflege, also bis 1854 €, für die Verhinderungspflege genutzt werden (Gesamtanspruch im Jahr: 3539 €). Die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt.
Die Kurzzeitpflege ermöglicht die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer stationären Einrichtung.
- Pflegegrad 2 bis 5: 1854 € jährlich (1774 € ab 01.01.2022)
- Der Leistungsbetrag von 1854€ kann um bis zu 1685 €, aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege, erhöht werden
Ab dem 01.07.2025: Gemeinsamer Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Häusliche Pflegeschulung/ Pflegekurse
Anspruch auf Häusliche Pflegeschulung ab Antragstellung zur Einstufung in Pflegegrad oder wenn Pflegegrad vorliegt. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Pflegekurse werden kostenlos für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen angeboten.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Pflegegrad 1 bis 5 : 42 €/ Monat
z.B. für Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, aufsaugende Bettschutzeinlagen
Technische Pflegehilfsmittel
Kostenübernahme durch die Pflegekasse, unabhängig vom Pflegegrad, z. B. für Rollator, Rollstuhl, Pflegebett, Bettleiter, Gleittuch, Transferlifter, Patientenhebelifter, Toilettenstuhl, Badelifter, Rutschbrett
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegegrad 1 bis 5: bis zu 4180 €